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   OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14   

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OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14 (https://dejure.org/2015,18291)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.06.2015 - 2 B 277/14 (https://dejure.org/2015,18291)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 (https://dejure.org/2015,18291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2 SächsVerf Art 9 Abs. 2 VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte
    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Inhalte von Anlassbeurteilungen i.R.e. Beförderungsverfahrens (hier: Besetzung der Stelle eines Richters am OLG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Inhalte von Anlassbeurteilungen i.R.e. Beförderungsverfahrens (hier: Besetzung der Stelle eines Richters am OLG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anlassbeurteilungen im Beförderungsverfahren und ihre notwendigen Inhalte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anlassbeurteilungen im Beförderungsverfahren und ihre notwendigen Inhalte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris).

    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 6. März 2013 - 2 B 357/12 -, juris; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris; v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142 ).

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13

    Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Kammer des 2. Senats v. 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16; siehe im Einzelnen dazu Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris Rn. 12).

    Eine inhaltliche Einschränkung der in Ziffer VII Nr. 2 VwV Beurteilung geregelten Anforderungen an die Anlassbeurteilung, insbesondere an den Beurteilungsmaßstab, folgt hieraus nicht (Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris; v. 27. März 2015 - 2 B 308/14 -).

    Damit diese Anlassbeurteilungen dann in die Auswahlentscheidung einbezogen werden können, müssen sie den Anforderungen der VwV Beurteilung entsprechen (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschl. v. 27. März 2014 a. a. O., juris Rn. 23); sie dürfen also nicht rechtswidrig sein.

  • OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 343/13

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers sei verletzt worden, weil der Antragsgegner vor der Auswahlentscheidung nur für einige Bewerber, zu denen der Beigeladene zu 1., aber nicht der Antragssteller gehört habe, unter Hinweis auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Juli 2013 - 2 B 343/13 - (juris) neue Anlassbeurteilungen eingeholt habe.

    15 Anlass- und Regelbeurteilungen unterscheiden sich allerdings nicht nur in ihrem zeitlichen Bezugsrahmen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juli 2013 - 2 B 343/13 -, juris Rn. 10).

    Zwar ist es mit Blick auf die aus Gründen der Chancengleichheit anzustrebende größtmögliche Vergleichbarkeit der Bewerber sachgerecht, für alle Bewerber Anlassbeurteilungen einzuholen (Senatsbeschl. v. 8. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 18 m. w. N.).

  • VG Dresden, 15.10.2014 - 11 L 445/14
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Beglaubigte Abschrift Az.: 2 B 277/14 11 L 445/14.

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Oktober 2014 - 11 L 445/14 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

    3 Auf den gegen die Besetzung der Stelle mit den Beigeladenen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz untersagte das Verwaltungsgericht Dresden (Beschl. v. 15. Oktober 2014 - 11 L 445/14 -) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung, bis zur bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers eine der ausgeschriebenen Stellen mit den Beigeladenen zu besetzen.

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris; v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142 ).

  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris; v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142 ).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 2005, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m. w. N.; Beschl. v. 22. November 2011, NVwZ-RR 2013, 267).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 6. März 2013 - 2 B 357/12 -, juris; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Der Beurteiler darf sich etwa auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beurteilten und vor allem auch auf Berichte Dritter stützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. April 1981 - 2 C 34.79 -, juris; v. 30 April 1981, BVerwGE 62, 135; Beschl. v. 26. Februar 2004 - 2 B 41.03 -, juris; VGH BW, Urt. v. 25. September 2006 - 4 S 2087/03 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2006 - 4 S 2087/03

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Beurteilungsrichtlinie Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
    Der Beurteiler darf sich etwa auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beurteilten und vor allem auch auf Berichte Dritter stützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. April 1981 - 2 C 34.79 -, juris; v. 30 April 1981, BVerwGE 62, 135; Beschl. v. 26. Februar 2004 - 2 B 41.03 -, juris; VGH BW, Urt. v. 25. September 2006 - 4 S 2087/03 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 2 B 41.03

    Fehlerhaftigkeit eines Beurteilungsbeitrags wegen unterlassener Nachprüfung der

  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

  • OVG Sachsen, 28.01.2015 - 2 B 180/14

    Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit, Auswahlentscheidung

  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14

    Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild

  • OVG Sachsen, 06.03.2013 - 2 B 357/12

    Konkurrentenstreit, Anlassbeurteilung, Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Sachsen, 02.05.2012 - 2 B 148/12

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation,

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
  • OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines

  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 350/08

    Konkurrentenstreit; Dienstposten; Abteilungsleiter; Anforderungsprofil;

  • OVG Sachsen, 17.01.2012 - 2 B 275/11

    Konkurrentenstreit, Staatsanwalt, Versetzung ohne Statusänderung,

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben sich zahlreiche Obergerichte angeschlossen (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 17.6.2014 - 4 S 494/14 -, juris Rn 13; OVG NRW, Beschluss vom 2.7.2014 - 1 A 386/14 -, juris Rn 3; Hess. VGH, Beschluss vom 6.5.2015 - 1 B 2043/14 -, juris Rn 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 11.6.2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn 41; Brem.
  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

    Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 2005, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m. w. N.; Beschl. v. 22. November 2011, NVwZ-RR 2013, 267; vgl. auch Senatsbeschl v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 16 und v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris Rn. 21).

    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 6. März 2013 - 2 B 357/12 -, v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 11. Juni 2016 - 2 B 277/14 -, alle juris; OVG NRW, Beschl. v. 28. März 2011 - 6 B 43/11 -, juris Rn. 23; NdsOVG, Beschl. v. 21. Dezember 2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).

    Die VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte geht aber im Grundsatz davon aus, dass der Beurteiler selbst darüber entscheidet, zu welchen Beurteilungsmerkmalen er sich äußert und welche Form der Darstellung er wählt (sog. freie Beurteilung, vgl. Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand: September 2014, Rn. 262 f.; zur Rechtslage im Freistaat Sachsen Rn. 613 a. E.; Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 22).

    27 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 19. Dezember 2016 - 2 B 233/16 -, juris Rn. 17 und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 49) führt eine fehlerhafte Bewertung oder ein fehlerhafter Vergleich eines Auswahlkriteriums nicht gleichsam automatisch dazu, dass die Auswahlentscheidung insgesamt fehlerhaft wäre.

    Diese Überlegungen gelten nicht nur für einen Vergleich der Gesamturteile, sondern auch für einen Vergleich der Einzelmerkmale mit Ausnahme solcher Merkmale, die unabhängig vom Statusamt oder vom konkret wahrgenommenen Amt zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 49).

  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19

    Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat

    Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 2005, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m. w. N. und Beschl. v. 22. November 2011, NVwZ-RR 2013, 267; Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 16 und v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 18).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).

    Dies ist insbesondere dann evident, wenn seit der letzten Regelbeurteilung - wie hier jedenfalls für einen der Bewerber - ein erheblicher Zeitraum vergangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 42).

  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 185/18

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Gesamtleistungsbild

    Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 2005, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m. w. N. und Beschl. v. 22. November 2011, NVwZ-RR 2013, 267; Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 16 und v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 18).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).

    Dieses Begriffsverständnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 22; Beschl. v. 27. März 2015 - 2 B 308/14 -, juris Rn. 24 und Beschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 38).

  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 2 B 208/15

    Konkurrentenstreit; Richter; Voreingenommenheit

    18 Die Anlassbeurteilung vom Juli 20xx steht im Einklang mit den Vorgaben in Ziffer IV Nr. 1a, Ziffer VII Nr. 2 und VIII Nr. 2 VwV Beurteilung (vgl. hierzu grundlegend Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 20 ff.).

    Da die VwV Beurteilung eine freie Beurteilung vorsieht (vgl. Senatsbeschl v. 11. Juni 2015 a. a. O. Rn. 22f.), reicht es für die vorzunehmende Auseinandersetzung mit den Merkmalen des Anforderungsprofils aus, dass aus der Beurteilung klar hervorgeht, dass Fähigkeiten des zu Beurteilenden mit Bezug auf das Merkmal angesprochen und bewertet werden.

    Es reicht vielmehr aus, dass sich aus der Anlassbeurteilung klar ergibt, dass die hier angesprochenen Fähigkeiten bewertet wurden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 11. Juni 2015 a. a. O.; zuletzt Beschl. v. 6. Januar 2016 - 2 B 306/15 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

  • OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22

    Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches

    Nach Auffassung des Senats werden diese Merkmale im Unterschied zu unmittelbar an die richterliche Tätigkeit anknüpfenden Merkmalen, wie etwa die besseren Rechtskenntnisse (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 48) oder die ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur vertieften Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 - a. a. O. Rn. 33), in ihrer Gewichtung nicht vom Statusamt des Beurteilten beeinflusst.

    Es ist indes gerade die Entscheidung des Dienstherrn und nicht des Gerichts, welcher der Bewerber der Geeignetste für das konkret zu besetzende Amt ist; dies unterliegt als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 49).

  • OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Tarifbeschäftigte;

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil (Gesamtnote), das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 15, 22 und 35; Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 13).

    Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21

    Beurteilung; Einzelmerkmale; Statusamt; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeitstheorie

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).

    Wie aus den Beschlüssen des Senats vom 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 - und vom 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, beide juris zu entnehmen ist, hat der Dienstherr bei dem Vergleich von Einzelmerkmalen aus Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern jeweils zu prüfen, ob das zu bewertende Einzelmerkmal vom Status bzw. der Aufgabe geprägt ist oder ob es sich um ein hiervon unabhängiges Einzelmerkmal handelt.

  • OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19

    Anforderungsprofil; konstitutive Merkmale; Gesamtleistungsbild

    Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).

    Dies ist insbesondere dann evident, wenn seit der letzten Regelbeurteilung - wie hier jedenfalls für einen der Bewerber - ein erheblicher Zeitraum vergangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 42).

  • VGH Bayern, 15.04.2016 - 3 BV 14.2101

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

    Überwiegend haben sich auch die anderen Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen und gehen davon aus, dass der Dienstherr nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, vorrangig vor einem Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen, den weiteren Inhalt der maßgeblichen aktuellen Beurteilungen daraufhin zu würdigen, ob sich aus ihm Anhaltspunkte für einen Qualifikationsvorsprung eines der Bewerber gewinnen lassen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 23.10.2015 - OVG 7 S 34.15 - juris Rn. 11; OVG Bremen, U. v. 14.10.2015 - 2 B 158/15 - juris Rn. 43; SächsOVG, B. v. 11.6.2015 - 2 B 277/14 - juris Rn. 41; Hess. VGH, B. v. 6.5.2015 - 1 B 2043/14 - juris Rn. 12; OVG NW., B. v. 2.7.2014 - 1 A 386/14 - juris Rn. 3; VGH BW., B. v. 17.6.2014 - 4 S 494/14 - juris Rn. 13; in diesem Sinne auch Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Nov.
  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 2 B 282/19

    Umfassende Kenntnisse des Aufgabenspektrums des Gerichtsleiters

  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

  • OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21

    Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht

  • OVG Sachsen, 15.03.2016 - 2 A 359/14

    Regelbeurteilung; Fortbildungsvorschläge; Beurteilungskommission;

  • OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19

    Konkurrentenstreit; Beschränkung des Bewerberfeldes; Anforderungsprofil;

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

  • OVG Sachsen, 17.12.2021 - 2 B 400/21

    Konkurrentenstreit; Gesamtleistungsbild; Verwendungsbreite

  • OVG Sachsen, 24.08.2015 - 2 B 189/15

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen Richter, Beamter

  • OVG Sachsen, 25.03.2021 - 2 B 447/20

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Aufgabenbereich

  • OVG Sachsen, 12.04.2023 - 2 B 36/23

    Stellenbesetzung; Anlassbeurteilung; Beurteilungszeitraum

  • OVG Sachsen, 19.12.2016 - 2 B 233/16

    Konkurrentenstreit; Richter; Gleichstand; Gesamturteil

  • OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15

    Stellenbesetzung; stellvertretender Behördenleiter; Anlassbeurteilung

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